Hallo Lukas, ich habe einen identischen Fall auf dem Tisch und einen fast den gleichen Gedankengang wie du. Daher würde mich sehr interessieren, wie ihr den Fall letztlich gelöst habt. Meine vorläufige Einschätzung zu deinen Fragen: 1. Im Ergebnis m.E. immer nicht steuerbar in Deutschland. Fraglich ist, an wen der Musiker leistet. a) Entweder direkt an die Streamingplattformen (wenn Distributor nur Vermittlungsleistung erbringt und Hauptleistungsbeziehung zwischen Musiker und Streamingplattform besteht). b) oder Hauptleistungsbeziehung zwischen Distributor und Musiker. Das wäre der Fall, wenn entweder die Übertragung der Verwertungsrechte vom Musiker an den Distributor als Leistungsinhalt vergütet wird oder eine Dienstleistungskommission bestünde (dann Leistungsfiktion zwischen Künstler und Distributor). Da die Beteiligten alle im Ausland sitzen (Stremingplattformen teilweise in EU, sonst alles Drittland), sollte im Ergebnis immer ein in DE nicht steuerbarer Umsatz ausgeführt werden... Oder?! 😉 1./2. (Leistung Distributor an Musiker): M.E. Ja, Reserve Charge, Steuerschuld beim Leistungsempfänger (Musiker) 3. Das ist die Kernfrage, siehe Ausführungen unter 1. 4. Nein, die Umsätze sind nicht steuerbar nach § 1 I 1 UStG 5. Nein, weil nicht vom Musiker ausgeführt 6. Kernfrage, vgl. 1.... Würde mich freuen, wenn zu diesem Fall jemand Input hat!
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