Hallo zusammen, bei Sonderfällen bin ich immer besonders dankbar, mich hier im Forum in die Thematik einlesen und mit anderen austauschen zu können. Aktuell liegt folgender Sachverhalt vor: Ein ehemaliger Geschäftsführer soll im Juli 2026 eine Tantieme erhalten, die auf dem Unternehmensergebnis des Jahres 2025 basiert. Er ist zum 31.12.25 aus dem Unternehmen ausgeschieden, erhält aber seither unter einer anderen Personalnummer eine Karenzentschädigung. Die Karenzentschädigung wird seit 01.01.26 mit der Steuerklasse 1 abgerechnet. Liege ich richtig in der Annahme, dass die Tantieme als Einmalbezug im Juli 2026 unter der ursprünglichen Personalnummer nach Austritt abzurechnen ist? Da die Karenzentschädigung bereits unter Steuerklasse I abgerechnet wird, gehe ich davon aus, dass die Tantieme mit Steuerklasse VI zu versteuern ist. Wäre es alternativ möglich, die Steuerklassen für diesen Monat einmalig zu tauschen, da die Tantieme betragsmäßig deutlich höher ausfällt? Oder gibt es in diesem Fall eine gänzlich andere Vorgehensweise, die zu beachten ist?
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