@Uwe_Lutz hat sehr schön den Finger in die Wunde gelegt. 😁👍 Klar, hier prallen Lebenswirklichkeit und Haftungsrecht/Rechtsberatung aufeinander. Wie halt bei ganz vielen anderen Themen im Lohn. Ich "prüfe" bis zu einem gewissen Grad die Pfändungen / Abtretungen, verweise aber bei Besonderheiten immer auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Gerade bei Wirksamkeit einer Pfändung / Abtretung halte ich mich aber raus, außer es ist ganz offensichtlich, dann weise ich natürlich auf die Prüfung durch einen Anwalt hin, z. Bsp. fehlerhafte Bezeichnung des Schulders / Drittschuldners.
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