Sehr geehrte Frau Schauer, mich würde mal interessieren, wann eigentlich das erste Mal kommuniziert wurde, dass man in das Jahr 2016 zurückgehen muss, sei jetzt mal dahin gestellt ob in den Monat 12/2016 oder 01/2016. Aus unserer Kanzler waren drei Mitarbeiter an drei verschiedenen Terminen zum Jahreswechselseminar und in keinem der drei Seminare wurde dieser doch sehr wichtige Hinweis gegeben, dass man den Bearbeitungsmonat wechseln muss! Es hieß lediglich man müsse das vor der Lohnabrechnung 01/17 machen. Auch in der Seminarunterlage ist kein Hinweis zu finden. Leider haben wir diesen Hinweis erst am 18.01. erhalten, nachdem ein Datev Update gemacht wurde und mit diesem scheinbar ein Hotfix eingespielt wurde. Wir haben somit schon vorher so gut wie alle Abrufe für die Mandanten gemacht und zwar im Bearbeitungsmonat 01/2017. Wie man vorzugehen hat, war jetzt nicht besonders schwer und daher haben wir natürlich auch nicht extra noch mal in die InfoDB geschaut, stand ja auch alles in der Seminarunterlage. Hätte DATEV da nicht noch mal einen extra Hinweis rausschicken können oder diesen Hinweistext in der Brennpunkte Maske gleich mit ausgeben können? Für so viele Kleinigkeiten kommen Hinweistexte die teilweise total unnötig sind aber bei so einer wichtigen Sache ist DATEV nicht in der Lage einen Hinweis zu geben. Und nein diese ganzen aktualisierten Dokumente reichen noch immer nicht aus um auch unsere Fragen zu klären, denn auf die wirklich wichtigen Fragen geht DATEV ja leider nicht ein! Wir haben nämlich noch immer keine richtige Lösung erhalten was wir bei den Mandaten machen sollen, die in 01/2017 abgerufen wurden und wo wir den Lohn für 01/2017 auch schon abgerechnet haben. Auch eine Wiederholungsabrechnung so wie in einem der zahlreichen Beiträge beschrieben half nichts!! Mfg
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