Meiner Meinung nach ja! Neben der Einschätzung/ Hochrechnung bei Einstellung des MA ist die jährliche Jahresentgeltprüfung im Januar über die Auswertung 70 notwendig. Sollten bei dieser Prüfung fehlende Unterlagen nachhaltig nicht eingereicht werden, müssen die Einstellungen in den Stammdaten ab dem neuen KJ geändert werden. Dies natürlich in Abstimmung mit dem AG.
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