Vielen Dank für Ihre Antwort, dies hatte ich befürchtet. Was meinen Sie? Liegt das Verschulden, dass trotz fehlender Meldung "Freistellung von der gesetzlichen Krankenkasse" in der Lohnabrechnung weiterhin als privat krankenversichert abgerechnet wurde, ausschließlich in Lohnabteilung des Steuerbüros?
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