Hallo zusammen, wir haben eine Frage zu dem geldwerten Vorteil bei einem JobRad. In unserem Unternehmen wird im ersten Monat nur der geldwerte Vorteil in die Lohnabrechnung mit aufgenommen und ab dem Folgemonat die Entgeltumwandlung. Wir haben nun bei der Probeabrechnung festgestellt, dass der geldwerte Vorteil im ersten Monat steuer- und sv-frei abgerechnet wird und ab dem zweiten Monat dann steuer- und sv-pflichtig. Wir haben festgestellt, dass dies auf die Entgeltumwandlung zurückzuführen ist, die erst einen Monat später beginnt. Jetzt stellen wir uns die Frage, ob es korrekt ist, dass der geldwerte Vorteil im ersten Monat steuer- und sv-frei ist? Vielen Dank vorab.
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