Hallo zusammen, wir stehen mal wieder vor einer Herausforderung und benötigen eure Unterstützung. Bei einem Mitarbeiter haben wir zu einer bestehenden Pfändung eine Beschränkung der Pfändung erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass es in DATEV ausreicht, den historischen Stand zu kopieren und im Feld „gewöhnliche Pfändung“ den neuen, niedrigeren Betrag zu hinterlegen. Allerdings passt nun etwas nicht, wenn ich mir das Protokoll Pfändungswerte anschaue (siehe Anhang). Für Januar und Februar ist kein pfändbarer Betrag angefallen, weshalb die Restpfändung weiterhin 937,40 € betragen hat. In der März-Abrechnung habe ich dann den eingeschränkten Betrag von 921,61 € hinterlegt. Laut Abrechnung wären nach Abzug des pfändbaren Betrags nun jedoch nur noch 478,64 € offen. Das kann aus meiner Sicht nicht korrekt sein...wo liegt hier der Denkfehler? Bitten um Hilfe, vielen Dank vorab!!
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