das machen wir genau so, weil bei Jobrad die Gehaltsumwandlung erst im Folgemonat greift. z.B. April Versteuerung Jobrad (1/4 %) ab Mai Gehaltsumwandlung Wir arbeiten allerdings mit LODAS. Bei uns wird die Jobradversteuerung richtig also steuer- und sv-pflichtig abgerechnet. In LODAS erfolgt allerdings die Gehaltsumwandlung unter den Festbezügen und die Eingabe des Jobrads unter Organisationseinheiten. Hier ist evtl. die Vorgehensweise anders als in L+G? Wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt, dürfte es m.E. nicht steuer- und sv-frei abgerechnet werden.
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