@mewi schrieb: , wurde bei Ihnen die Korrektur der Lohnsteuer bei der Zahlung für September verrechnet? Wir haben trotz der Korrektur über die Nebenbuchführung im September die volle Lohnsteuer bezahlt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag abgezogen wird. Bei monatlicher Abgabe der LSt-Anmeldungen kann die Meldung nur in der LSt-Anmeldung 08/2022 erfolgen. Eine Erfassung in der Nebenbuchführung im Rahmen der Abrechnung 09/2022 löst keine geänderte LSt-Anmeldung aus. Sie müssen diese geänderte LSt-Anmeldung manuell über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung abgeben.
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