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EPP Korrektur und neue Buchungsliste

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letzte Antwort am 05.11.2022 11:41:40 von Uwe_Lutz
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b_hansen
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Nachricht 1 von 4
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Moin in die Runde,

 

haben einige Mandate mit korrigierten, also mit manuell geänderte Daten in der Nebenbuchführung, abgerechnet,

und die LSt Anmeldung August ist auch korrekt.

Meine "Problem" ist nun unsere dazugehörige "neue" Buchungsliste , die die neuen Werte nicht ausweist, es sind die alten Werte ohne die Korrekturen!?

 

Kann mir einer sagen, ob man das tatsächlich mit der Hand nachbuchen muss, oder hab ich etwas übersehen, bzw. nicht mitbekommen??

 

Vielen Dank für eure Hilfe (wen da welche kommt😁😉)

 

Lg

von der Insel

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Payroller
Beginner
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Nachricht 2 von 4
466 Mal angesehen

Hi,

 

die Werte aus der Nebenbuchführung für die LSt Anmeldung August (zb. für Neueintritte ab 01.09.) müssen manuell in der Finanzbuchhaltung gebucht werden, das erfolgt leider nicht automatisch durch Lodas im Buchungsbeleg.

Der Ausgleich bei der Auszahlung der EPP mit der Abrechnung im Monat September werden aber automatisch verbucht.

Vielleicht hilft auch das Dokument (Dok.-Nr.: 1024623) in der Datev Hilfe weiter.

 

Viele Grüße

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mewi
Beginner
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Nachricht 3 von 4
260 Mal angesehen

Hallo,

wurde bei Ihnen die Korrektur der Lohnsteuer bei der Zahlung für September verrechnet?

Wir haben trotz der Korrektur über die Nebenbuchführung im September die volle Lohnsteuer bezahlt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag abgezogen wird.

 

Ich verstehe auch nicht, warum Ihre LSt-Anmeldung für August korrekt ist. Als Sie diese versendet haben, standen die Korrekturen noch aus. Oder sehe ich das falsch?

 

 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 4
234 Mal angesehen

@mewi  schrieb:

,

wurde bei Ihnen die Korrektur der Lohnsteuer bei der Zahlung für September verrechnet?

Wir haben trotz der Korrektur über die Nebenbuchführung im September die volle Lohnsteuer bezahlt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass der Betrag abgezogen wird.

 

 


Bei monatlicher Abgabe der LSt-Anmeldungen kann die Meldung nur in der LSt-Anmeldung 08/2022 erfolgen. Eine Erfassung in der Nebenbuchführung im Rahmen der Abrechnung 09/2022 löst keine geänderte LSt-Anmeldung aus. Sie müssen diese geänderte LSt-Anmeldung manuell über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung abgeben.

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letzte Antwort am 05.11.2022 11:41:40 von Uwe_Lutz
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