Hallo @Petra-, einen Wechsel von Pauschalierung zur Regelbesteuerung können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen im höchsten Wirtschaftsjahr des Mandanten ändern. Im Menü Stammdaten | Besteuerungsart rückwirkend ändern aufrufen. Hierüber erhalten Sie eine Berechnung zur Vorteilhaftigkeit eines Wechsels bezogen auf die Finanzbuchführung. DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225218 Wenn Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG vorhanden sind, ergänzen Sie Vorsteuerberichtigungen für die Ermittlung der Vorteilhaftigkeit. DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1033040
... Mehr anzeigen