Hallo WeLu, es wird hier nicht so deutlich, warum die ELStAM-Daten nicht vorgelegen haben. Vielleicht war die Anmeldung fehlerhaft? Auf jeden Fall ist es nach Ausscheiden und der schon erfolgten letzen Lohnzahlung nicht erforderlich, dem AN hinterherzulaufen, weil zu wenig LSt abgeführt worden ist, wenn die Ordnungsmerkmale falsch waren. Wenn Sie zu spät Kenntnis von abweichenden Ordnungsmerkmalen haben, sollten Sie mal in den § 41c Abs. 3 und 4 schauen. In vielen derartigen Fällen ist eine Anzeige an das FA nach § 41c die korrekte Vorgehensweise. Viele Grüße Martin Seemann
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