Hallo Zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter der bereits im September ausgeschieden ist. Dieser hatte jedoch im September die Steuerklasse gewechselt und wir haben keine Rückmeldung bekommen.
Gibt es eine Möglichkeit die Steuerklasse manuell abzurufen ohne dass ich etwas anderes anstoße?
Oder hilft hier nur ein Anruf beim Finanzamt?
Danke
Warum würden Sie denn im Nachhinein nach bereits erstellter und übermittelter Lohnsteuerbescheinigung noch mal eine Änderung abrechnen wollen? Sie haben zum Zeitpunkt der Abrechnung die vorliegenden Rückmeldungen berücksichtigt. Alles weitere muss der Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung verrechnen lassen.
Hallo WeLu,
es wird hier nicht so deutlich, warum die ELStAM-Daten nicht vorgelegen haben. Vielleicht war die Anmeldung fehlerhaft?
Auf jeden Fall ist es nach Ausscheiden und der schon erfolgten letzen Lohnzahlung nicht erforderlich, dem AN hinterherzulaufen, weil zu wenig LSt abgeführt worden ist, wenn die Ordnungsmerkmale falsch waren.
Wenn Sie zu spät Kenntnis von abweichenden Ordnungsmerkmalen haben, sollten Sie mal in den § 41c Abs. 3 und 4 schauen. In vielen derartigen Fällen ist eine Anzeige an das FA nach § 41c die korrekte Vorgehensweise.
Viele Grüße
Martin Seemann