Hallo, nach § 18 a Abs. 8 S. 1 UStG muss der Ausweis in dem Meldezeitraum, in dem die Rechnung ausgestellte wurde, erfolgen. Das wäre hier IV/2025. Meine Eingabe erfolgte laut Dokument 1024954 der Datev Beispiel 3.1: Erfassung/Verschiebung in III/2025 Die USt-VA III/2025 wies fälschlicher Weise die innergemeinschaftliche Lieferung bereits in III/2025, die ZM-Meldung IV/2025 war richtig. Da die USt-VA III/2025 nicht zur ZM III/2025 (ohne den Umsatz) passte, gab es eine Nachfrage vom BZST. In der BWA III/2025 wird der Umsatz korrekt in III/2025 ausgewiesen. Wo liegt der Fehler?
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