Hallo,
eine Rechnung mit Leistungsdatum 07/2025 und Rechnungsstellungsdatum 10/2025 wurde in der Periode III/2025 mit Leistungsdatum gebucht (Debitor gegen #8125). Warum wurde der Umsatz in der USt-VA III/2025 als innnergem. Lieferung gemeldet und in der ZM-Meldung IV/2025 ausgewiesen? Die Meldungen sollen doch automatisch für die USt-VA und die ZM-Meldung in IV/2025 erfolgen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Habe es vorhin Mal nachgestellt und bin zum richtigen Ergebnis gekommen:
Erfassung in Stapel IV-25
Rechnungsdatum 15.10.
Leistungsdatum 31.07.
Landet dann in ZM und USt III-25 wie es sein sollte.
Hallo,
nach § 18 a Abs. 8 S. 1 UStG muss der Ausweis in dem Meldezeitraum, in dem die Rechnung ausgestellte wurde, erfolgen. Das wäre hier IV/2025.
Meine Eingabe erfolgte laut Dokument 1024954 der Datev Beispiel 3.1:
Erfassung/Verschiebung in III/2025
Die USt-VA III/2025 wies fälschlicher Weise die innergemeinschaftliche Lieferung bereits in III/2025, die ZM-Meldung IV/2025 war richtig. Da die USt-VA III/2025 nicht zur ZM III/2025 (ohne den Umsatz) passte, gab es eine Nachfrage vom BZST.
In der BWA III/2025 wird der Umsatz korrekt in III/2025 ausgewiesen.
Wo liegt der Fehler?
Wenn Sie sich den zweiten Halbsatz anschauen, dann ergibt sich daraus in Ihrem Fall UStVA + ZM jeweils im III. Quartal.
Es muss also an den Buchungsstapeln liegen, die Sie nutzen.
Eingabe in einem Stapel IV mit RG-Datum XX.10. und Leistungsdatum XX.07. führt bei mir wie gesagt zum richtigen Ergebnis.
Stimmt, ich habe den zweiten Halbsatz nicht berücksichtigt.
Vielen Dank für die Unterstützung.