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Zuordnung ZM-Meldung richtiges Quartal

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letzte Antwort gestern 10:17:18 von SteuerS-H
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SteuerS-H
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Hallo,

eine Rechnung mit Leistungsdatum 07/2025 und Rechnungsstellungsdatum 10/2025 wurde in der Periode III/2025 mit Leistungsdatum gebucht (Debitor gegen #8125). Warum wurde der Umsatz in der USt-VA III/2025 als innnergem. Lieferung gemeldet und in der ZM-Meldung IV/2025 ausgewiesen? Die Meldungen sollen doch automatisch für die USt-VA und die ZM-Meldung in IV/2025 erfolgen?

Der_Busfahrer
Einsteiger
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Habe es vorhin Mal nachgestellt und bin zum richtigen Ergebnis gekommen:

 

Erfassung in Stapel IV-25

 

Rechnungsdatum 15.10.

Leistungsdatum 31.07. 

 

Landet dann in ZM und USt III-25 wie es sein sollte. 

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SteuerS-H
Beginner
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Hallo,

 

nach § 18 a Abs. 8 S. 1 UStG muss der Ausweis in dem Meldezeitraum, in dem die Rechnung ausgestellte wurde, erfolgen. Das wäre hier IV/2025.

 

Meine Eingabe erfolgte laut Dokument 1024954 der Datev Beispiel 3.1:

Erfassung/Verschiebung in III/2025

 

Die USt-VA III/2025 wies fälschlicher Weise die innergemeinschaftliche Lieferung  bereits in III/2025, die ZM-Meldung IV/2025 war richtig. Da die USt-VA III/2025 nicht zur ZM III/2025 (ohne den Umsatz) passte, gab es eine Nachfrage vom BZST.

 

In der BWA III/2025 wird der Umsatz korrekt in III/2025 ausgewiesen.

 

Wo liegt der Fehler?  

 

 

 

    

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Der_Busfahrer
Einsteiger
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Wenn Sie sich den zweiten Halbsatz anschauen, dann ergibt sich daraus in Ihrem Fall UStVA + ZM jeweils im III. Quartal.

 

Es muss also an den Buchungsstapeln liegen, die Sie nutzen.

 

Eingabe in einem Stapel IV mit RG-Datum XX.10. und Leistungsdatum XX.07. führt bei mir wie gesagt zum richtigen Ergebnis.

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SteuerS-H
Beginner
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Stimmt, ich habe den zweiten Halbsatz nicht berücksichtigt. 

 

Vielen Dank für die Unterstützung. 

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letzte Antwort gestern 10:17:18 von SteuerS-H
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