Vielen Dank für die Antwort. Im Lichte des Datenschutzes und der damit verbundenen Verpflichtungen zur Löschung nicht benötigter Daten (plus Upgrade berufsständische Verpflichtungen) sowie unnötiger Kosten auf StB- und Mandantenseite aus meiner Sicht allerdings eine sehr unbefriedigende Standard-Technik-Antwort. Ich hoffe, mit meiner Frage nicht auf das rechtliche Glatteis geführt zu haben. Wenn doch, bitte ich um Entschuldigung. Kann die reibungslose Unterstützung der Genossen bei den Verpflichtungen zum transparenten Datenschutz und der eigenen Kostenminimierung tatsächlich nur als Wunsch/Anregung gesehen werden? Immerhin ist es (so mein Blick darauf) per sé schon der potentielle (Datenschutz)-Kontrollverlust, wenn man nicht im Klartext weiß, von wem die Daten eigentlich sind. Es ist erst ein manueller Abgleich der Angaben zwischen Mandantennummer und Bankverbindung notwendig um die Daten zu identifizieren. Sollte es zudem wirklich - technisch - so eine verrückte Idee sein, die RZ-Bankinfos mit dem Namen der dahinter stehenden Mandanten zu verknüpfen, liegt m.E. ein grundlegender, systematischer Fehler vor. Sehe ich das falsch? Ist anzunehmen, dass in vielen Kanzleien RZ-Bankinfo-Datenleichen rumschwirren und unzählig viele (unbekannt/unerkannt) sinnlose Daten von den Banken hierbei an das RZ übermittelt werden?
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