Hallo DATEV,
die Pflege der RZ-Bankinfo-Daten ist meiner Meinung nach wichtig. Leider befinden sich in der "Übersicht Bankverbindungen RZ" nur die Mandantennummern. Da ich diese (vielleicht auf Grund fortgeschrittenem Alters) nicht alle auswendig kann (meine Mandanten sind auch keine Nummern) wäre es klasse, es würde dort auch der betreffende Name stehen.
Wie wäre das?
Hallo Herr Dostal,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Die Übersicht Bankverbindungen ist eine Auswertung aus einer separaten Datenbank im DATEV-Rechenzentrum.
Ein automatisierter Zugriff auf die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Adressdaten, die dann zur Anzeige des Mandantennamen benötigt werden, ist im Moment nicht vorgesehen. Die Speicherung der Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum erfolgt seitens unserer Anwender auch nicht bei allen Beständen.
Ihren Wunsch haben wir gerne als Anregung mit aufgenommen und werden ihn bei künftigen Planungen immer wieder unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Umsetzbarkeit neu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Uschi Brandenburg
Produktmanagement Zahlungsverkehr
Hallo,
ein weiterer Wunsch in diesem Zusammenhang: Exportmöglichkeit nach Excel für diese Übersicht wäre m.E. auch sinnvoll.
Hallo Peter,
nehme ich gerne mit auf. Druck bzw. PDF-Ausgabe und eine Sortierung pro Spalte ist in der Anzeige bereits jetzt schon möglich.
Gruß
Uschi Brandenburg
Produktmanagement Zahlungsverkehr
Vielen Dank für die Antwort.
Im Lichte des Datenschutzes und der damit verbundenen Verpflichtungen zur Löschung nicht benötigter Daten (plus Upgrade berufsständische Verpflichtungen) sowie unnötiger Kosten auf StB- und Mandantenseite aus meiner Sicht allerdings eine sehr unbefriedigende Standard-Technik-Antwort.
Ich hoffe, mit meiner Frage nicht auf das rechtliche Glatteis geführt zu haben. Wenn doch, bitte ich um Entschuldigung.
Kann die reibungslose Unterstützung der Genossen bei den Verpflichtungen zum transparenten Datenschutz und der eigenen Kostenminimierung tatsächlich nur als Wunsch/Anregung gesehen werden?
Immerhin ist es (so mein Blick darauf) per sé schon der potentielle (Datenschutz)-Kontrollverlust, wenn man nicht im Klartext weiß, von wem die Daten eigentlich sind. Es ist erst ein manueller Abgleich der Angaben zwischen Mandantennummer und Bankverbindung notwendig um die Daten zu identifizieren.
Sollte es zudem wirklich - technisch - so eine verrückte Idee sein, die RZ-Bankinfos mit dem Namen der dahinter stehenden Mandanten zu verknüpfen, liegt m.E. ein grundlegender, systematischer Fehler vor. Sehe ich das falsch?
Ist anzunehmen, dass in vielen Kanzleien RZ-Bankinfo-Datenleichen rumschwirren und unzählig viele (unbekannt/unerkannt) sinnlose Daten von den Banken hierbei an das RZ übermittelt werden?