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RZ Bankinfo: Bitte auch die Namen und nicht nur die Mandantennummern anzeigen! Danke!

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letzte Antwort am 13.01.2021 15:17:24 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 1 von 5
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Hallo DATEV,

 

die Pflege der RZ-Bankinfo-Daten ist meiner Meinung nach wichtig. Leider befinden sich in der "Übersicht Bankverbindungen RZ" nur die Mandantennummern. Da ich diese (vielleicht auf Grund fortgeschrittenem Alters) nicht alle auswendig kann (meine Mandanten sind auch keine Nummern) wäre es klasse, es würde dort auch der betreffende Name stehen.

 

Wie wäre das?   

DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Brandenburg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Dostal,

 

vielen Dank für Ihre Anregung.

 

Die Übersicht Bankverbindungen ist eine Auswertung aus einer separaten Datenbank im DATEV-Rechenzentrum.

Ein automatisierter Zugriff auf die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Adressdaten, die dann zur Anzeige des Mandantennamen benötigt werden, ist im Moment nicht vorgesehen. Die Speicherung der Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum erfolgt seitens unserer Anwender auch nicht bei allen Beständen.

 

Ihren Wunsch haben wir gerne als Anregung mit aufgenommen und werden ihn bei künftigen Planungen immer wieder unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Umsetzbarkeit neu bewerten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Uschi Brandenburg

Produktmanagement Zahlungsverkehr

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peter
Meister
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

ein weiterer Wunsch in diesem Zusammenhang: Exportmöglichkeit nach Excel für diese Übersicht wäre m.E. auch sinnvoll.

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Ursula_Brandenburg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
166 Mal angesehen

Hallo Peter,

 

nehme ich gerne mit auf. Druck bzw. PDF-Ausgabe und eine Sortierung pro Spalte ist in der Anzeige bereits jetzt schon möglich.

 

Gruß

Uschi Brandenburg

Produktmanagement Zahlungsverkehr

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 5
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Vielen Dank für die Antwort.

 

Im Lichte des Datenschutzes und der damit verbundenen Verpflichtungen zur Löschung nicht benötigter Daten (plus Upgrade berufsständische Verpflichtungen) sowie unnötiger Kosten auf StB- und Mandantenseite aus meiner Sicht allerdings eine sehr unbefriedigende Standard-Technik-Antwort.

 

Ich hoffe, mit meiner Frage nicht auf das rechtliche Glatteis geführt zu haben. Wenn doch, bitte ich um Entschuldigung. 

 

Kann die reibungslose Unterstützung der Genossen bei den Verpflichtungen zum transparenten Datenschutz und der eigenen Kostenminimierung tatsächlich nur als Wunsch/Anregung gesehen werden?

 

Immerhin ist es (so mein Blick darauf) per sé schon der potentielle (Datenschutz)-Kontrollverlust, wenn man nicht im Klartext weiß, von wem die Daten eigentlich sind. Es ist erst ein manueller Abgleich der Angaben zwischen Mandantennummer und Bankverbindung notwendig um die Daten zu identifizieren.   

 

Sollte es zudem wirklich  - technisch - so eine verrückte Idee sein, die RZ-Bankinfos mit dem Namen der dahinter stehenden Mandanten zu verknüpfen, liegt m.E. ein grundlegender, systematischer Fehler vor. Sehe ich das falsch?

 

Ist anzunehmen, dass in vielen Kanzleien RZ-Bankinfo-Datenleichen rumschwirren und unzählig viele (unbekannt/unerkannt) sinnlose Daten von den Banken hierbei an das RZ übermittelt werden?

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letzte Antwort am 13.01.2021 15:17:24 von Gelöschter Nutzer
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