Zahlt denn der Arbeitgeber die bAV aus? - Wenn ja, ist er Zahlstelle und muss die Meldung an die Krankenkasse erstatten. Wenn nicht, muss das die Versicherung tun. Zur Einrichtung der Zahlstellen-Meldungen gibt es gute Dokumente im DATEV Hilfe-Center.
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