Ich habe mir für diese Fälle und auch Fälle mit unregelmäßiger Arbeitszeit eine excel gebastelt. Die errechnet zum Einen den grundsätzlichen Urlaubsanspruch, zum Anderen die Urlaubsabgeltung. Als Basis für die Urlaubsabgeltung nehme ich oft den Zeitraum, in dem der Urlaub entstanden ist (gerade bei Minijobbern, die keinen Urlaub in den x Monaten vor Austritt hatten). Leider kann ich die excel nicht hochladen, daher hier nur ein Screenshot. Bei Interesse kann ich die excel per email versenden (dann gerne eine kurze Nachricht mit Angabe der email-Adresse an mich). LG Anne
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