Wenn ich mich damit abfinden muss, dass die E-Rechnungen über DATEV E-Rechnungsservice versendet werden, warte ich mit der Umstellung bis zum Jahreswechsel. Ich hätte den Versand lieber selbst in der Hand. Danke für die Aufklärung @andrereissig und @metalposaunist @DATEV: Ich finde es traurig, dass ein DATEV-Mitarbeiter mich telefonisch kontaktiert und steif und fest behauptet, dass der Versand der E-Rechnungen mit unserem Modul nicht über den E-Rechnungsservice läuft. Und das sogar zweimal mit Hinweis auf die Leistungsbeschreibung, in der in Punkt 4.5 genau dieser Versand beschrieben ist. Ich erwarte von DATEV, dass bei dem Thema E-Rechnung, dass bis zum 1.1.2025 sicherlich nicht nur bei mir Fragen aufwirft, die Mitarbeiter gewisse Kompetenzen haben. Alleine die Reaktion des DATEV-Mitarbeiters auf meine Frage, wie ich Beratungsunterstützung buchen kann, zeigt das Unverständnis sich in die Benutzerprobleme hineinzuversetzen. Zum einen kann ich über www.terminland.de/datev_beratung/ das Thema E-Rechnung nicht auswählen – wäre das nicht mal ein Vorschlag liebe DATEV? Zum anderen brauche ich keine Bemerkung, dass mit Aktivierung doch bereits alles erledigt ist. Btw, eben nicht. Mit meiner Problemstellung, wie z.B. die Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes in die XML-Datei übertragen werden und das wohl über das Freitextfeld BT-22 erfolgen müsste und mir nicht klar ist, woher Daten gezogen werden, die in der XML-Datei erscheinen (wir lassen noch ein ZUGFeRD 1.0 Format erzeugen, weshalb mir die Unterschiede aufgefallen sind) aber auf dem Sichtbeleg nicht, ich aber eine Übereinstimmung brauche (Stichwort identisches Mehrstück), war der Mitarbeiter überfordert. Aber vielleicht erwarte ich auch einfach zu viel 🙂
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