Hallo, wenn ein laufender Bezug nach Austritt abgerechnet wird, muss ein neuer Beschäftigungszeitraum angelegt werden oder der laufende Bezug muss dem letzten abgerechneten Monat des Mitarbeiters zugeordnet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1006567 - Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen.
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