Das bleibt rechtlich unbeantwortet. Nur meine Einschätzung. Schadenersatz geht nicht, da kein Schädiger vorhanden ist. Es werden Vorschriften/Gesetze angewendet, durch die es zu einer Auszahlungssperre seitens der Arbeitsagenturen kommt. Eine weitere (Ausgleichs-)Geldzahlung ist voll steuer- u. sv-pflichtig. Und führt sehr wahrscheinlich zu weiteren Verzögerungen/Kürzungen von Agenturleistungen.
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