Sehr geehrte Community, ich habe im Januar eine MA bei einem Mandant angelegt, alle Daten erfasst und den Lohn abgerechnet. Einen Tag später teilte mir der Mandant mit, dass die MA am Eintrittstag nicht erschienen ist und das Sie doch nicht bei dem Mandant das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Ich habe dann den Lohn zurück gesetzt, die Lohnabrechnung gelöscht. Und den Beschäftigungszeitraum etc. der MA gelöscht, so dass keine Abrechnung mehr stattfindet. Ich wusste jedoch nicht, das die Anmeldung an SV und die Elster dennoch raus ging. Ich habe dann mit dem nächsten Lohn eine Elster- Abmeldung verschickt, die mir auch bestätigt wurde. Und ich habe dann nochmal über die Abrechnung eine gleichzeitige An-und Abmeldung in der SV generiert für das Eintrittsdatum, dass es nicht gab. Dazu wurde mit der Hinweis ausgegeben, dass die Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung zum Eintrittsdatum storniert wurde (Abgebgrund 10). Jetzt wurde mir jedoch wieder eine DEÜV-Anmeldung in den Auswertungen angezeigt. Ich bekomme es irgendwie nicht hin eine Abmeldung zu generieren. Was kann ich seitens Lohn und Gehalt noch tun? Parallel habe ich über das SV-Meldeportal eine Freischaltung für den Mandanten generiert, so dass ich die Abmeldung notfalls darüber machen kann (mittlerweile sitzt der MA die Bundesagentur für ARbeit im Nacken, die eine SV-Abmeldung benötigt und mit Sperre droht!). Eigentlich sollen wir es ja über das Programm machen. Wer kann mir helfen? 🙂 Vielen Dank.
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