Hallo Frau Becker, für die Abrechnung einer betrieblichen Krankenversicherung verwenden Sie bitte eine der folgenden Stammlohnarten: - 870 Besond. Pausch / SV lfd. - 871 Besond. Pausch / SV jhrl. - 872 Besond. Pausch / SV frei Den abweichenden pauschalen Lohnsteuer-Prozentsatz für diese Stammlohnarten können Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer erfassen. Dieser abweichende Lohnsteuer-Prozentsatz wird nur bei diesen Stammlohnarten herangezogen. Die Lohnarten unterscheiden sich lediglich in der Sozialversicherungsbehandlung. Hinweis: Sie können für die einzelnen Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer abweichende pauschale Lohnsteuerprozentsätze erfassen. Diese haben Vorrang vor dem Eintrag in den Mandantendaten. Wenn bei einem Mitarbeiter keine Angaben in den Personaldaten hinterlegt sind, werden die Angaben in den Mandantendaten herangezogen. Freundliche Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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