Hallo liebe Community,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ein Mandant von uns möchte seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt/Lohn eine betriebliche Krankenversicherung zukommen lassen.
Ich erreiche weder DATEV noch Finanzamt.
Seit 2014 ist dies als Barlohn zu sehen, also steuer- und SV-Pflichtig, soweit klar.
Der Arbeitgeber möchte die Beiträge pauschal versteuern und dies auf die AN abwälzen.
Nun will ich dies in LODAS anlegen und benötige dazu die Lohnarten. Ich dachte eventuell an die Stammlohnart 849, auch wenn es sich hier um eine Sachzuwendung handelt. Ich würde diese dann entsprechend umbenennen, falls möglich.
Benötige ich noch etwas?
Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
U. Becker
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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Hallo Frau Becker,
für die Abrechnung einer betrieblichen Krankenversicherung verwenden Sie bitte eine der folgenden Stammlohnarten:
- 870 Besond. Pausch / SV lfd.
- 871 Besond. Pausch / SV jhrl.
- 872 Besond. Pausch / SV frei
Den abweichenden pauschalen Lohnsteuer-Prozentsatz für diese Stammlohnarten können Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer erfassen. Dieser abweichende Lohnsteuer-Prozentsatz wird nur bei diesen Stammlohnarten herangezogen. Die Lohnarten unterscheiden sich lediglich in der Sozialversicherungsbehandlung.
Hinweis: Sie können für die einzelnen Mitarbeiter unter Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer abweichende pauschale Lohnsteuerprozentsätze erfassen. Diese haben Vorrang vor dem Eintrag in den Mandantendaten. Wenn bei einem Mitarbeiter keine Angaben in den Personaldaten hinterlegt sind, werden die Angaben in den Mandantendaten herangezogen.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG