@Nileve2205 schrieb: Guten Tag liebe Community, folgendes Problem liegt mir vor: Anmeldung eines ausländischen Werkstudenten mit einer privaten Krankenverischerung (Dr. Walter). ..........nun kommt aber die Rückmeldung das der Mitarbeiter bei der KK keine Mitgliedschaft besteht..... Sie müssen nichts weiter veranlassen. Die Beiträge zur RV können an eine KrKasse nach Wahl des Arbeitgebers gezahlt werden. Da keine KV-Pflicht besteht, kann die KK auch keine Mitgliedschaft bestätigen, was auch in Ordnung ist.
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