Hallo zusammen, vielen Dank für eure Tipps und Antworten. Ihr habt mir sehr gut weiterhelfen können. Die MA des Mandanten mit dem, im Dezember gezahlten Vorschüssen (in der auch auf den Überweisungen ersichtlich ist, dass es sich um die IAP handelt), kann ich tatsächlich als Nachberechnung eintragen (da die Zahlungen im Dezember verbucht worden sind). Nur dem Mandant, von dem ich keine Infos erhalten hatte im Dezember und die MA keine Vorschüsse für eine IAP erhalten haben, muss ich leider mitteilen, dass die Zahlung rückwirkend nicht möglich ist. Vielleicht zahlt er es denn MA als "normale" Sonderzahlung, das kommt für den AG zwar leider teurer, aber die MA erhalten trotzdem ein wenig mehr Geld einmalig. LG
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