Da schließe ich mich @cro an. Ein Zurücksetzen des Monatsabschlusses macht für eine*n Mitarbeiter*in wenig Sinn. Einfach die Angaben mit Gültigkeit zum Vormonat ändern und die Nachberechnung findet automatisch bei der kommenden Abrechnung statt. Falls es um relevante finanzielle Dinge geht, kann man den Betrag, der sich aus der Nachberechnung ergibt, im Mai als Abschlag vorzeitig auszahlen, damit der*die Mitarbeiter*in nicht auf das Geld warten muss.
... Mehr anzeigen