Eine Lohnart für Gehalt und sonstige feste Gehaltsbestandteile würde ich nie so umschlüsseln. Dann wird ja auch zB bei Austritt nicht anteilig berechnet Ob in der Pflegezeit Lohnfortzahlung gezahlt werden muss müsste vorrangig arbeitsrechtlich geprüft werden. Ich weiß gerade nicht ob hier der Paragraf 616 BGB hier Anwendung findet. Das sollten sie prüfen. Ich hatte solch einen Fall noch nicht.
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