Hallo Zusammen,
ich habe zum ersten mal einen Fall mit kurzzeitiger Pflege. Der Mitarbeiter teilt sich die Pflege des Vaters mit seiner Schwester. Aufgrund seiner Vollzeitbeschäftigung übernimmt er die Abendpflege und seine Schwerster die Tagespflege. Da seine Schwester für eine Woche ausfällt, übernimmt nun er die Tagespflege seines Vaters.
Aus dem Dokument Fehlzeiten in LODAS ist zu entnehmen, dass für so einen Fall die Fehlzeit Kurzzeitige Pflege zu erfassen ist. Aus dieser Fehlzeit hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt und Pflegeunterstützungsgeld. Somit würde ich annehmen, dass für diesen Zeitraum das Entgelt gekürzt werden müsste. Dieses ist bei mir jedoch nicht der Fall. Es erscheint lediglich auf der Abrechnung die Notiz das der Mitarbeiter von-bis eine Unterbrechung hat aber würde lt. meiner Probeabrechnung das volle Entgelt erhalten. Ist das korrekt?
Muss ich hier das Entgelt manuell um die Fehlzeit für die Kurzzeitige Pflege berechnen und kürzen?
Vielen Dank.
Hallo,
Wie ist denn die Lohnart geschlüsselt? Ist es als Gehalt mit Kürzung im anteiligen Monat und im Ausfallmonat (also k/k) geschlüsselt?
Hallo,
es ist die Stammlohnart 200 für Gehalt bei der Kürzung jedoch als Teilmonat und Ausfallmonat nicht kürzen geschlüsselt. Liegt es daran?
Aber es ist korrekt, dass bei der Kurzzeitigen Pflege kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht?
Eine Lohnart für Gehalt und sonstige feste Gehaltsbestandteile würde ich nie so umschlüsseln. Dann wird ja auch zB bei Austritt nicht anteilig berechnet
Ob in der Pflegezeit Lohnfortzahlung gezahlt werden muss müsste vorrangig arbeitsrechtlich geprüft werden.
Ich weiß gerade nicht ob hier der Paragraf 616 BGB hier Anwendung findet. Das sollten sie prüfen. Ich hatte solch einen Fall noch nicht.