Hallo, grundsätzlich können Sie in Rechnungsschreibung nur offene und druckreife Rechnungen löschen. Abgerechnete, stornierte oder auch fehlerhafte Rechnungen können Sie in Rechnungsschreibung nicht löschen. Mit dem Tool "Daten aus Rechnungsschreibung (classic/compact) löschen gemäß DS-GVO" können Sie Rechnungsjahre komplett aus Rechnungsschreibung löschen, wenn diese älter als 10 Jahre sind. Möglicherweise bald auch nur noch 8 Jahr. 1001438 - Rechnungsjahre löschen in Rechnungsschreibung Ansonsten steht Ihnen das Tool "Rechnungsbestände auslagern" zur Verfügung. Mit diesem Tool können Sie Rechnungsjahre mit Ausnahme des aktuellen Rechnungsjahres sowie der beiden vorhergehenden Rechnungsjahre auslagern. Mehr Informationen zum Auslagen finden Sie in folgendem Dokument: 9250356 Speziell zum Auslagern von Rechnungsjahren im Kapitel "Archivierung von Beständen mit Angabe von Rechnungsjahren". Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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