Hallo, grundsätzlich dürfen mit dem Monatsabschluss keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten für diesen Monat erstellt werden, wenn bereits eine Schätzung erstellt und übermittelt wurde. Ausnahme (z.B. Betriebsaufgabe): Sie rechnen noch so rechtzeitig ab, dass die korrekten Beitragsnachweise aus dem Monatsabschluss an die Krankenkassen übermittelt werden können. Die Beitragsnachweise aus dem Monatsabschluss ersetzen damit die Beitragsnachweise aus der Schätzung. Damit der Beitragsnachweis für diesen Ausnahmefall automatisch ersetzt wird, müssen Sie unter Abrechnung | Monatsabschluss das Kontrollkästchen Schätz-Beitragsnachweise mit tatsächlichen Abrechnungswerten ersetzen aktivieren. Um Ihre Anfrage genau zu prüfen und einen Lösungsweg zu finden, benötigen wir weitere Informationen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt). Viele Grüße aus Nürnberg Matthias Platz Personalwirtschaft
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