Das gilt so nur bei bei "nicht vorgeschriebenen Praktika", die als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden. "Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, sondern lediglich eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb." Das alles und noch viel mehr wirst du finden, bei der Techniker: 🎵🎤😃🎶 https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/praktikanten/sind-praktikanten-sozialversicherungspflichtig-oder-sv-frei-2036246
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