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Deutschlandticket 01.01.25 - 58 Euro

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letzte Antwort am 20.01.2025 15:21:54 von GLH
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MTom
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Hallo Community,

 

kann das Deutschlandticket - aktuell 58 Euro - komplett steuer-/sozialabgabenfrei als Fahrtkostenzuschuss für den Mitarbeitenden bei Lohn & Gehalt behandelt werden? 2956 Fahrtkosten

Oder ist der Zuschuss begrenzt (49,00 €/50,00 €)?

 

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. 

 

VG

MTom

GLH
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

 

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. 2Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. 3Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag;

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MTom
Beginner
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Danke ... aber es geht mir um die steuer- sowie sozialabgabefreien Zuschüsse. 

Es handelt sich nicht um ein Jobticket, sondern um die Kostenübernahme des durch den MA abonnierten Deutschlandtickets.

Greift hier weiterhin die Sachbezugsgrenze von 50 Euro? (Deutschlandticket 58 Euro)

 

Danke & Gruß

MTom

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@MTom  schrieb:

Greift hier weiterhin die Sachbezugsgrenze von 50 Euro? 


Wenn der AN das Abo abgeschlossen hat und hierfür einen Zuschuss bekommt, lag doch noch nie ein Sachbezug vor, da der AN in diesem Fall Geld bekommt und keine Sachzuwendung.

 

Und für diese gilt die vom @GLH zitierte Steuerfreiheit, die dann auch keine SV-Pflicht auslöst. Und da dies in § 3 EStG betragsmäßig nicht begrenzt ist, kann auch der volle Betrag von € 58,00 steuer- und sv-frei gezahlt werden.

GLH
Fortgeschrittener
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"Danke ... aber es geht mir um die steuer- sowie sozialabgabefreien Zuschüsse."

 

Gerne. Ich dachte die Frage sei damit beantwortet - nächstes Mal schreibe ich noch einen Satz zusätzlich dazu 😄

 

Ein Tipp: Grundsätzlich geht die Sozialversicherungsentgeltverordnung davon aus, dass steuerfreie Zuwendungen auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind.

 

 

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letzte Antwort am 20.01.2025 15:21:54 von GLH
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