Hallo, es ist korrekt, dass die DRV nach Betriebsnummern prüft. Voraussetzung für eine reibungslose Datenübermittlung ist ein vom Prüfer eingetragener Prüftermin, welcher in Ihrem Fall mit dem 23.02.2024 vorliegt. An diesem Tag werden die Daten aus der euBP vom DATEV-Rechenzentrum an den Prüfer gesendet. Uns sind bei der euBP im Insolvenzverfahren mit mehreren Betriebsnummern keine Fehler zur Datenübermittlung bekannt. Sollte es zu einem Fehler bei der Datenübermittlung kommen, wenden Sie sich bitte über unsere Servicekanäle an uns. Kann hierzu jemand Erfahrungen aus der Praxis teilen?
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