Liebe Community, in der Insolvenz wurden 4 Mandanten angelegt: Mandant 1 - Zeitraum vor der Insolvenz - Betriebsnummer 111 mit 4 Betriebsstättennummern Mandant 2 - ab Insolvenzeröffnung sofort freigestellte Mitarbeiter Betriebsnummer 111 mit 4 Betriebsstättennummer, die gleichen wie in Mandant 1 Mandant 3 - ab Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigte Mitarbeiter Betriebsnummer 222 Mandant 4 - ab Insolvenzeröffnung später freigestellte Mitarbeiter Betriebsnummer 222 - wie Mandant 3 Für die Rentenversicherungsprüfung wurden alle Daten für alle Mandanten per euBP gleichzeitig übermittelt und lt. Rückmeldung von der Rentenversicherung angenommen. Lt. Auskunft des Prüfers steht im seinem Protokoll: die Daten werden am 23.2.2024 erwartet. Er kann also noch keine Daten einsehen. Hat jemand Erfahrung damit, ob die Daten für die doppelten Mandanten und Betriebsstätten für verschiedene Zeiträume komplett bei der DRV ankommen? Oder, ob die letzte Übermittlung der Daten die erste Übermittlung "überschreibt" und quasi nur ein Teil der Daten dort vorliegt? sollten die übermittelten Daten ggfs. storniert werden und die Betriebsnummern nur einmal übersandt werden und die zweite Übermittlung dann auf einen anderen Weg? Lt. Auskunft der DRV spielen die Mandantennummern keine Rolle (werden nicht berücksichtigt), dort werden lediglich die Daten nach Betriebsnummern verarbeitet - und da gibt es aufgrund der Insolvenz Doppelungen. Dieses ist so lt. Beschreibung von Datev im Insolvenzfall auch so gewollt. Über Erfahrungsberichte jeglicher Art zu diesem Thema freue ich mich sehr. Vielen Dank und viele Grüße in die Community.
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