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euBP in der Insolvenz

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letzte Antwort am 21.02.2024 08:24:49 von Gökhan_Aras
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Rita3
Beginner
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Liebe Community,

 

in der Insolvenz wurden 4 Mandanten angelegt:

 

Mandant 1 - Zeitraum vor der Insolvenz -  Betriebsnummer 111  mit 4 Betriebsstättennummern

 

Mandant 2 - ab Insolvenzeröffnung sofort freigestellte Mitarbeiter  Betriebsnummer 111

mit 4 Betriebsstättennummer, die gleichen wie in Mandant 1

 

Mandant 3 - ab Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigte Mitarbeiter Betriebsnummer 222

 

Mandant 4 - ab Insolvenzeröffnung später freigestellte Mitarbeiter Betriebsnummer 222 - wie Mandant 3

 

Für die Rentenversicherungsprüfung wurden alle Daten für alle Mandanten per euBP gleichzeitig übermittelt und lt. Rückmeldung von der Rentenversicherung angenommen. Lt. Auskunft des Prüfers steht im seinem Protokoll: die Daten werden am 23.2.2024 erwartet. Er kann also noch keine Daten einsehen.

 

Hat jemand Erfahrung damit,

 

  • ob die Daten für die doppelten Mandanten und Betriebsstätten für verschiedene Zeiträume komplett bei der DRV ankommen? Oder,
  • ob die letzte Übermittlung der Daten die erste Übermittlung "überschreibt" und quasi nur ein Teil der Daten dort vorliegt?
  • sollten die übermittelten Daten ggfs. storniert werden und die Betriebsnummern nur einmal übersandt werden und die zweite Übermittlung dann auf einen anderen Weg?

 

Lt. Auskunft der DRV spielen die Mandantennummern keine Rolle (werden nicht berücksichtigt), dort werden lediglich die Daten nach Betriebsnummern verarbeitet - und da gibt es aufgrund der Insolvenz Doppelungen. Dieses ist so lt. Beschreibung von Datev im Insolvenzfall auch so gewollt.

 

Über Erfahrungsberichte jeglicher Art zu diesem Thema freue ich mich sehr.

 

Vielen Dank und viele Grüße in die Community.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
53 Mal angesehen

Hallo,
es ist korrekt, dass die DRV nach Betriebsnummern prüft.


Voraussetzung für eine reibungslose Datenübermittlung ist ein vom Prüfer eingetragener Prüftermin, welcher in Ihrem Fall mit dem 23.02.2024 vorliegt. An diesem Tag werden die Daten aus der euBP vom DATEV-Rechenzentrum an den Prüfer gesendet.


Uns sind bei der euBP im Insolvenzverfahren mit mehreren Betriebsnummern keine Fehler zur Datenübermittlung bekannt.
Sollte es zu einem Fehler bei der Datenübermittlung kommen, wenden Sie sich bitte über unsere Servicekanäle an uns.


Kann hierzu jemand Erfahrungen aus der Praxis teilen?

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.02.2024 08:24:49 von Gökhan_Aras
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