Liebe Community,
in der Insolvenz wurden 4 Mandanten angelegt:
Mandant 1 - Zeitraum vor der Insolvenz - Betriebsnummer 111 mit 4 Betriebsstättennummern
Mandant 2 - ab Insolvenzeröffnung sofort freigestellte Mitarbeiter Betriebsnummer 111
mit 4 Betriebsstättennummer, die gleichen wie in Mandant 1
Mandant 3 - ab Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigte Mitarbeiter Betriebsnummer 222
Mandant 4 - ab Insolvenzeröffnung später freigestellte Mitarbeiter Betriebsnummer 222 - wie Mandant 3
Für die Rentenversicherungsprüfung wurden alle Daten für alle Mandanten per euBP gleichzeitig übermittelt und lt. Rückmeldung von der Rentenversicherung angenommen. Lt. Auskunft des Prüfers steht im seinem Protokoll: die Daten werden am 23.2.2024 erwartet. Er kann also noch keine Daten einsehen.
Hat jemand Erfahrung damit,
Lt. Auskunft der DRV spielen die Mandantennummern keine Rolle (werden nicht berücksichtigt), dort werden lediglich die Daten nach Betriebsnummern verarbeitet - und da gibt es aufgrund der Insolvenz Doppelungen. Dieses ist so lt. Beschreibung von Datev im Insolvenzfall auch so gewollt.
Über Erfahrungsberichte jeglicher Art zu diesem Thema freue ich mich sehr.
Vielen Dank und viele Grüße in die Community.
Hallo,
es ist korrekt, dass die DRV nach Betriebsnummern prüft.
Voraussetzung für eine reibungslose Datenübermittlung ist ein vom Prüfer eingetragener Prüftermin, welcher in Ihrem Fall mit dem 23.02.2024 vorliegt. An diesem Tag werden die Daten aus der euBP vom DATEV-Rechenzentrum an den Prüfer gesendet.
Uns sind bei der euBP im Insolvenzverfahren mit mehreren Betriebsnummern keine Fehler zur Datenübermittlung bekannt.
Sollte es zu einem Fehler bei der Datenübermittlung kommen, wenden Sie sich bitte über unsere Servicekanäle an uns.
Kann hierzu jemand Erfahrungen aus der Praxis teilen?