Im Grunde ähnlich wie bei Post, Fristen und Bescheide, wo man beispielsweise beim Posteingang für einen Steuerbescheid die Angabe "Vorbehalt gem. § 164 AO" als Pflichtfeld deklarieren kann, so dass eine zwingende Prüfung und Eintragung erfolgen muss, ansonsten kann der Posteingang nicht erfasst werden.
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