@renek schrieb: Wie lange dauert denn die Auswärtstätigkeit? Wir haben das auch (also bis 3 Monate) und bezahlen dann Hotel komplett plus Fahrtkostenzuschuss. Also der AN ist in der 1. Tätigkeitsstätte angestellt. Entfernung zum Wohnsitz sind mehr als 200 Kilometer. Er befindet sich an der 1. Tätigkeitsstätte von Mo.-Fr. den ganzen Monat und übernachtet in einem Hotel. Die Kosten für das Hotel trägt der AG komplett. Ich bin nach ausführlicher Recherche zu dem Entschluss gekommen, dass dem AN kein Aufwand entsteht und der AG keine 1.000,00€ im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erstatten brauch. Zudem denke ich, dass es sich bei einem Hotelzimmer nicht um eine Wohnung handelt und daraus folgend die normalen Sachbezugswerte für eine Unterkunft greifen. Mir fehlt der letzte Kniff, damit ich die Angelegenheit AN-freundlich lösen kann.
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