Hallo @Ivonne_Lindt , vorneweg: Ich bin relativ neu hier (als Datev-User) und suche gerade nach einer Unterstützung zur Selektion der Z4-meldepflichtigen Positionen. Zu Ihrer letzten Antwort an Michael Z: Das stimmt so nicht ganz. Die kontoführenden Banken führen seit 2013 keine AWV-Meldungen für ihre Kunden durch. Die Meldungen müssen seitdem vom jeweiligen Zahlenden bzw. Zahlungsempfänger selbst bei der Bundesbank elektronisch eingereicht werden. Auch bezieht sich die Meldegrenze von 12.500 Euro auf die Gesamtsumme der Zahlungen pro Monat je Empfänger bzw. Zahler (ein Aufteilen einer Gesamtzahlung von z.B. 15.000 Euro auf drei Einzelüberweisungen von je 5.000 Euro zur Umgehung der Meldepflicht ist nicht zulässig). Insofern ist die von Ihnen vorgeschlagene Selektion gefährlich, da ggf. Meldungen nicht vollständig abgegeben werden und im Falle einer AWV-Prüfung Bußgelder riskiert werden. Sinnvoll wäre eine Selektion der Zahlungen über das Land (Sitz) des Debitors/Kreditors (alle außer DE) - soweit dieses in den ZV-Positionen mitgeschrieben wird. Würde dieses funktionieren, bzw. haben Sie hierfür einen Vorschlag, wo und wie dieser Abruf (Abruf der ZV-Positionen pro Monat) möglich ist? Vielen Dank im Voraus. Viele Betroffene werden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen BerndK
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