Hallo @Toni_Maccaroni, bis zum 01.06.2024 muss an die Bundesagentur für Arbeit die Unternehmensnummer und die Beschäftigungsbetriebsnummer von einem Arbeitgeber gemeldet werden. DATEV bietet zur Erleichterung deshalb für Februar die Initialmeldung an. Die Initialmeldung ist jedoch nicht in dem Sinne verpflichtend, dass bis dahin alle Angaben erfasst werden müssen. Wenn beispielsweise bei einem Mandanten nur ein Gesellschafter-Geschäftsführer abgerechnet wird und bis zur Februar-Abrechnung die Unternehmensnummer nicht nachgetragen wird, kann der Fehler zur Initialmeldung erstmal ignoriert werden. Dennoch ist es verpflichtend, die Eingabe nachträglich durchzuführen und dann mit einer Bestandsmeldung die Nummern an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Zur Beantragung der Unternehmensnummer nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger auf. Anschließend legen Sie in LODAS eine neue Mitgliedschaft für den Unfallversicherungsträger an und erfassen die Daten (inkl. Unternehmensnummer). Deaktivieren Sie wie von @Alexandra_Friedrich beschrieben die Stammdaten-Abfrage. Über Mandant | DÜ Betriebsdatenpflege können Sie die Bestandsmeldung senden.
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