@pogo schrieb: Die Vertragsänderung ist nicht mal notwendig und macht vermutlich noch ganz andere Probleme in einer eh schon komplizierten Situation. ....................................... Der neue AG bzw. das Steuerbüro hat eine Anmeldung zum 1.4. vorgenommen, was nur als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 ging. Es ist jetzt aber kein Problem für das Steuerbüro eine Abmeldung zum 1.4. zu erstellen und eine neue Anmeldung mit Meldebeginn zum 2.4. als Hauptarbeitgeber zu machen. Das Eintrittsdatum/der Beschäftigungsbeginn bleibt natürlich weiterhin der 1.4. ................................... Das ganze System ist aber nicht so einfach zu handhaben, wenn solche Probleme auftauchen und mehrere Parteien im Spiel sind, die sich koordinieren müssen und keinen Bock dazu haben. Kommt vor. Genau richtig @pogo.! Und nur nochmals zur Betonung! Finger weg von Verträgen bei einem banalen technischen Vorgang wie ELStAM!
... Mehr anzeigen