Hallo zusammen, wir haben vor, einen neuen Mitarbeiter einzustellen, der bisher selbstständig war und angegeben hat, privat krankenversichert zu sein. Nun erhält er als Angestellter in Zukunft ein Gehalt, das deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, die private Krankenversicherung soll aber (vorerst) bestehen bleiben. Sind wir als Arbeitgeber auch hier verpflichtet, einen Beitragszuschuss zu zahlen? Ein weiterer Fall bei uns ist ähnlich: ein Mitarbeiter wird neu eingestellt, der bisher bei seinem vorherigen Arbeitgeber einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage hatte, nun bei uns aber auch deutlich darunter liegt. Auch hier soll die private Krankenversicherung (vorerst) bestehen bleiben, der Mitarbeiter klärt zur Zeit, wie es sich für ihn mit dem Wechsel in die Gesetzliche verhält. Wie muss ich mich in beiden Fällen hinsichtlich des Beitragszuschusses zur PKV verhalten? Vielen Dank vorab!
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