Hallo zusammen,
leider finde ich in keinem anderen Beitrag eine Lösung oder Erklärung zu meinem Problem, daher geht die Frage nun an euch:
Ich habe von der Knappschaft die Vollständigkeitskontrolle für 2023 erhalten.
Bemängelt wird eine fehlende Meldung zur Sozialversicherung bei einer Minijobberin für den Zeitraum 29.09.2023 bis 31.12.2023.
Die Mitarbeiterin ist seit dem 08.06.2022 in Elternzeit, seitdem wurde bei ihr nichts verändert.
Ich bin etwas ratlos - warum der oben genannte Zeitraum?
Aber viel wichtiger: was muss ich nun tun, um die fehlende Meldung zu übermitteln?
Vielen Dank vorab!
Zur Elternzeit kommen ja öfter mal Fragen von den Kassen. Die bekommen von der Elternzeit offensichtlich nichts mit, wenn keine Zahlungen des AG mehr laufen.
Im Zweifelsfall einfach mal anrufen
Das hatten wir schon häufig . Ich rufe dann die Krankenkassen an und sage das hier Elternzeit vorliegt und keine „0“-Meldung vom System erstellt wird.
Dann war das bisher immer erledigt.
Wunderbar, vielen Dank!!