Hallo in die Runde, bevor ich ein neues Thema aufmache, würde ich diesen Thread benutzen, da es in die gleiche Richtung geht. Vielleicht kann @deusex oder eine andere kompentene Person😉 mir weiterhelfen. Unsere Metallbaufirma hat in Österreich EDV bestellt und auch im Bestellprozess die USt-ID angegeben. Der Lieferer hat diese auf der Rechnung auch vermerkt sowie unsere Firmenanschrift als Rechnungsempfänger. Vom Lieferer die USt-ID ist auch da. Jedoch werden 19% deutsche Umsatzsteuer berechnet, obwohl eindeutig B2B. Daher kommt nun das OSS-Verfahren bei uns zur Anwendung, weil der Lieferer nicht auf den Rechnungskorrekturwunsch reagiert 😓. Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb das ist klar, Vorsteuer will ich eh nicht buchen. Nur, muss ich tatsächlich noch einmal den Erwerb besteuern? Ich bin ja in der Steuerpflicht, richtig? Danke schon einmal, Micha.
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