Von welchem Jahr sprechen wir jetzt? Der AN ist seit 2020 Midijobber (immer 480 €)? Hätte er auch im März 2023 die 480,00 € erhalten? Midijobber, die zwischen 450,01 € und 520,00 € verdienen, gelten RV-rechtlich als Minijobber, in den anderen Zweigen als Midijobber. Somit wäre der AN nach wie vor arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn darauf nicht verzichtet wurde. Das Ist-Entgelt wäre somit als Midijobber abzurechnen. Der AN zahlt auf Grund der neuen Gleitzonen-Berechnung wahrscheinlich keine Beiträge, der AG die volle Beträge (30%), wie bei einem Minijob. Die Beiträge gehen aber an die jeweilige KK des AN (mit Ausnahme der RV-Beiträge - die gehen an die KBS).
... Mehr anzeigen