Guten Tag
Ich hatte in 2020 einen Midijobber mit 480,00 Euro.
Er hat im März nur 190,00 Istentgelt gehabt und KUG bekommen.
Wonach sind die 190,00 Euro abzurechnen? Weiter als Midijob? Oder Geringverdiener? Oder zahlen AN/AG die gleichen Beträge für die SV?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, wie die Abrechnung zur Kurzarbeit erfolgen soll.
Von welchem Jahr sprechen wir jetzt? Der AN ist seit 2020 Midijobber (immer 480 €)? Hätte er auch im März 2023 die 480,00 € erhalten?
Midijobber, die zwischen 450,01 € und 520,00 € verdienen, gelten RV-rechtlich als Minijobber, in den anderen Zweigen als Midijobber. Somit wäre der AN nach wie vor arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn darauf nicht verzichtet wurde.
Das Ist-Entgelt wäre somit als Midijobber abzurechnen. Der AN zahlt auf Grund der neuen Gleitzonen-Berechnung wahrscheinlich keine Beiträge, der AG die volle Beträge (30%), wie bei einem Minijob. Die Beiträge gehen aber an die jeweilige KK des AN (mit Ausnahme der RV-Beiträge - die gehen an die KBS).