Hallo, es ist richtig, dass die A1-Bescheinigung für privat versicherte Arbeitnehmer direkt an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Bitte prüfen Sie erneut Ihre Angaben. Auch für privat versicherte Arbeitnehmer ist eine Krankenkasse zu erfassen. Erfassen Sie bei freiwillig krankenversicherten oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern die Nummer der Krankenkasse, an die die Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Wie lange die zuständige Krankenkasse für eine Rückmeldung braucht, können wir nicht beurteilen. Die Rückmeldung dauert unterschiedlich lange. Sie können prüfen, ob die Daten übermittelt wurden oder nicht. Prüfen Sie hierfür Ihr Fehler- und Hinweisprotokoll, ob Fehlermeldungen aufgeführt werden. Außerdem erhalten Sie bei einer Übermittlung die Auswertung 466 bzw. 467. In diesen Auswertungen wird die Übermittlung protokolliert. Weitere Informationen finden Sie im Dokument A1-Bescheinigung anfordern . Sollten Sie noch weitere Fragen zum Sachverhalt haben, können Sie uns auch gerne über einen anderen Servicekanal kontaktieren.
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