Hallo liebe DATEV-Anwender,
wir arbeiten mit LODAS.(V12.25) ...Einsteiger im Bereich Abrechnung Öffentlicher Dienst+Beamtenbesoldung.
Wir sollen eine A1 Bescheinigung für einen Beamten erstellen. A1-Antrag müsste doch normalerweise an Dt.RV automatisch gesendet werden, da Beamter ja privat versichert ist, richtig? So haben wir es bis jetzt zumindest aus anderen Beiträgen der Community erlesen. Trotzdem erscheint immer wieder die Meldung : "Die Angaben bei der Entsendung zum Empfänger des Antrages sind unvollständig: Die Krankenkasse bzw. das Versorgungswerk müssen erfasst werden."
Wir haben den Antrag trotzdem jetzt so versendet. Unter MA/Antrag A1 Bescheinigung ist der Status "gesendet: ja" angezeigt. Können wir davon ausgehen, dass der Antrag an die richtige Institution (Dt. Rentenversicherung) übermittelt worden und dort eingegangen ist?
Wie lange dauert eine Rückmeldung oder bekommt man Antwort per Post (so wie in einem Community-Beitrag berichtet) ? Oder haben wir die Beantragung überhaupt richtig gemacht?
Anlagen aller notwendigen Auswertungen in den MD sind erfolgt.
Wir sind dankbar für jede Hilfe. 🙂
Hallo,
es ist richtig, dass die A1-Bescheinigung für privat versicherte Arbeitnehmer direkt an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Bitte prüfen Sie erneut Ihre Angaben. Auch für privat versicherte Arbeitnehmer ist eine Krankenkasse zu erfassen.
Erfassen Sie bei freiwillig krankenversicherten oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern die Nummer der Krankenkasse, an die die Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind.
Wie lange die zuständige Krankenkasse für eine Rückmeldung braucht, können wir nicht beurteilen. Die Rückmeldung dauert unterschiedlich lange.
Sie können prüfen, ob die Daten übermittelt wurden oder nicht.
Prüfen Sie hierfür Ihr Fehler- und Hinweisprotokoll, ob Fehlermeldungen aufgeführt werden.
Außerdem erhalten Sie bei einer Übermittlung die Auswertung 466 bzw. 467. In diesen Auswertungen wird die Übermittlung protokolliert.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument A1-Bescheinigung anfordern .
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Sachverhalt haben, können Sie uns auch gerne über einen anderen Servicekanal kontaktieren.